Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
über nachfolgende Links erhalten Sie Zugriff auf die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes sowie die Auslegungshinweise, die ab 02.11.2020 in Kraft treten. Außerdem ist ein Link "Fragen und Antworten zu den wichtigsten Regelungen" beigefügt. Sollten Sie Fragen dazu haben, zögern Sie nicht im Rathaus anzurufen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich.
Fragen und Antworten zu den wichtigsten Regelungen:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/fragen-und-antworten-zu-den-wichtigsten-regelungen
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung:
http://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/cokobev_stand_02.11.pdf
Auslegungshinweise zur Umsetzung in der Praxis dazu:
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20-10-31-auslegungshinweise_cokobev.pdf
Darüber hinaus sind noch die 1. und 2. Corona-Verordnung zu beachten.
Die 1. Corona.Verordnung regelt die Themenbereiche Quarantäne im Zusammenhang mit Reisetätigkeit und die Absonderung bei positiven Testpersonen bzw. von entsprechenden Kontaktpersonen:
ab 01.11.:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/1vo_corona_stand_01.11_0.pdf
ab 08.11.:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/1vo_corona_stand_08.11_1.pdf
Die 2. Corona-Verordnung behandelt Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen, sowie den Kita- und Schulbesuch
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/2vo_corona_stand_02.11_1.pdf
Timo Georg, Bürgermeister