Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
anbei Links zu der neuen ab 05.11.2020 in Kraft tretenden Verordnung und den zugehörigen Auslegungshinweisen:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hessen.de_land/cokobev_stand_05.11_lesefassung.pdf
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20-11-03-auslegungshinweise_cokobev.pdf
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Timo Georg, Bürgermeister