Gemeinde Schwalmtal

Erleichterung für Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse

Wegfall der Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)


Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen zum 23. Dezember 2025 entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen. Diese Änderung betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse.

Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.

Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, dass die Gemeinde Schwalmtal grundsätzlich keine Kenntnis mehr über Feste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen erhält. Auch Polizei und weitere Behörden werden im Regelfall nicht vorab informiert.


Empfehlung der Gemeinde Schwalmtal
Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, empfiehlt die Gemeinde Schwalmtal insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.


Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.


Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt.


Die Gemeinde Schwalmtal setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.