Um eine öffentliche Verkehrsfläche z.B. für die Verlegung von Leitungen und Kabeln aufzugraben, ist neben der Verkehrsrechtlichen Anordnung durch das Ordnungsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes (ordnungsbehoerde@grebenau.de) auch eine Genehmigung des Bauamtes des Gemeindeverwaltungsverbandes erforderlich (bauamt@der-gvv.de). Desweitern bekommen Sie über das Bauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes mit der Genehmigun die Trassenauskünfte für die Kanal- und Wasserleitungen.
Grundlage für die Aufbruchgenehmigung ist § 16 Hessisches Straßengesetz (HStrG) bzw.für Telekommunikationslinien § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG).
Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsfläche dürfen nur solche Unternehmen die ausführung der Arbeiten vornehmen, die nachweislich über eine Eintragung in der Handwerksrolle verfügen.
Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, stellen Sie den Antrag auf Aufbruchgenehmigung bitte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten. Für Trassenauskünfte von Kanal- und Wasserleitungen wenden Sie sich bitte an Bauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes.
Fachbereich Bauen und Liegenschaften im Gemeindeverwaltungsverband
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